Rechtsprechung
BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70, 1 BvR 307/71, 1 BvR 61/73, 1 BvR 255/73, 1 BvR 195/75 |
Güterkraftverkehr
Art. 12 GG, Stufentheorie, objektive Zulassungsschranke
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 01.12.1970 - VI/2-E-32/69
- VG Aachen, 08.12.1971 - 3 K 284/71
- AG Würzburg, 16.06.1972 - 1 OWi 277/72
- BayObLG, 13.11.1972 - RReg. 4 St 525/72
- BVerwG, 04.05.1973 - VII C 27.72
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.04.1975 - VII - A 65/75
- BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70, 1 BvR 307/71, 1 BvR 61/73, 1 BvR 255/73, 1 BvR 195/75
Papierfundstellen
- BVerfGE 40, 196
- NJW 1976, 179
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Entstünden aus einer Unordnung im Verkehrswesen Gefahren für die staatliche Gemeinschaft, so müßten die Grundrechte Einzelner hinter die zur Gefahrenbeseitigung notwendigen Maßnahmen zurücktreten (BVerfGE 16, 147 [172]).Das Bundesverfassungsgericht habe schon in der Entscheidung zu § 9 des Personenbeförderungsgesetzes (BVerfGE 11, 168 ) und ferner in den Entscheidungen über die erhöhte Besteuerung des Werkfernverkehrs (BVerfGE 16, 147 ) und über die Straßengüterverkehrsteuer (BVerfGE 38, 61 ) anerkannt, daß der Deutschen Bundesbahn im Rahmen des Verkehrswesens überragende Bedeutung zukomme und daß ihr Bestand und ihre höchstmögliche Wirtschaftlichkeit aus allgemeinen staatspolitischen sowie aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen gesichert werden müßten.
Das Bundesverfassungsgericht habe deshalb in der Entscheidung BVerfGE 16, 147 [174] anerkannt, daß der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit es rechtfertigen könne, Verkehrsbeschränkungen nur für Lastkraftwagen des Fernverkehrs vorzusehen.
Wie das Bundesverfassungsgericht anerkannt habe (BVerfGE 16, 147 [169 f., 173]), würde eine Kontingentierung des Werkfernverkehrs auf praktisch nicht überwindbare Schwierigkeiten stoßen.
Demselben Schutzzweck dienen die Versuche, den nicht kontingentierten Werkfernverkehr auf andere Weise in Schranken zu halten und auch so die Beschäftigung der Bahn im Güterverkehr zu sichern (erhöhte Besteuerung: BVerfGE 16, 147 ; Straßengüterverkehrsteuer: BVerfGE 38, 61 ; Beförderungsbescheinigung nach § 50d Abs. 1 Nr. 2 GüKG ).
Daß die Kontingentierung des Güterfernverkehrs den Güterverkehr der Bahn gegen Verkehrsverluste schützen soll, ist vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach (BVerfGE 16, 147 [169] und 38, 61 [87]) festgestellt worden und in den beteiligten Kreisen unbestritten; daß sie zugleich als Konkurrenzschutz für die zum Güterfernverkehr zugelassenen, also bereits im Beruf tätigen Unternehmer wirkt, ist eine nicht vermeidbare Nebenwirkung des Gesetzes (BVerfGE 7, 377 [408]; 11, 168 [189]).
Die sehr ungünstige finanzielle Lage der Bundesbahn ist in erster Linie auf die Defizite im Personenverkehr zurückzuführen (BVerfGE 16, 147 [175]).
Daß die Eindämmung des Güterfernverkehrs der Deutschen Bundesbahn Vorteile bringt, hat das Bundesverfassungsgericht schon festgestellt (BVerfGE 16, 147 [180]).
Eine verteuernd wirkende zusätzliche Besteuerung des Straßengüterfernverkehrs und des Werkverkehrs hat sich bereits als weniger wirksam zum Schutz der Bahn erwiesen (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 38, 61).
Da die Bundesbahn gegenüber den Güterbeförderern auf der Straße in mehrfacher Weise im Nachteil ist, wirtschaftlich insbesondere wegen ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, technisch wegen der Spurgebundenheit, müssen- unbeschadet der bei ihr selbst noch möglichen Leistungsverbesserungen - die Leistungen und Wettbewerbsverhältnisse der übrigen Verkehrsträger auf diese Situation abgestimmt werden (BVerfGE 16, 147 [169] - Werkfernverkehr).
Beim Personenverkehr liegen sie in den Lebensgewohnheiten der Bevölkerung (BVerfGE 16, 147 [174]), beim Werkverkehr darin, daß es - jedenfalls nach den bisherigen Erfahrungen - kaum möglich ist, den notwendigen von dem ersetzbaren Werkverkehr hinreichend genau abzugrenzen, so daß stets die Gefahr unsachgemäßer Eingriffe in den Wirtschaftsablauf droht.
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Das Bundesverfassungsgericht habe schon in der Entscheidung zu § 9 des Personenbeförderungsgesetzes (BVerfGE 11, 168 ) und ferner in den Entscheidungen über die erhöhte Besteuerung des Werkfernverkehrs (BVerfGE 16, 147 ) und über die Straßengüterverkehrsteuer (BVerfGE 38, 61 ) anerkannt, daß der Deutschen Bundesbahn im Rahmen des Verkehrswesens überragende Bedeutung zukomme und daß ihr Bestand und ihre höchstmögliche Wirtschaftlichkeit aus allgemeinen staatspolitischen sowie aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen gesichert werden müßten.Daß in der Erhaltung des Bestandes, der Funktionsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn ein Gemeinschaftsgut von dieser Bedeutung zu erblicken ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 11, 168 [184];16, 147 [169]; 38, 61 [87ff.]).
Demselben Schutzzweck dienen die Versuche, den nicht kontingentierten Werkfernverkehr auf andere Weise in Schranken zu halten und auch so die Beschäftigung der Bahn im Güterverkehr zu sichern (erhöhte Besteuerung: BVerfGE 16, 147 ; Straßengüterverkehrsteuer: BVerfGE 38, 61 ; Beförderungsbescheinigung nach § 50d Abs. 1 Nr. 2 GüKG ).
Daß die Kontingentierung des Güterfernverkehrs den Güterverkehr der Bahn gegen Verkehrsverluste schützen soll, ist vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach (BVerfGE 16, 147 [169] und 38, 61 [87]) festgestellt worden und in den beteiligten Kreisen unbestritten; daß sie zugleich als Konkurrenzschutz für die zum Güterfernverkehr zugelassenen, also bereits im Beruf tätigen Unternehmer wirkt, ist eine nicht vermeidbare Nebenwirkung des Gesetzes (BVerfGE 7, 377 [408]; 11, 168 [189]).
Eine verteuernd wirkende zusätzliche Besteuerung des Straßengüterfernverkehrs und des Werkverkehrs hat sich bereits als weniger wirksam zum Schutz der Bahn erwiesen (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 38, 61).
Die Straßengüterverkehrsteuer konnte ein weiteres Anwachsen der Transportleistungen des Güterfernverkehrsgewerbes nicht verhindern, obwohl die Tarife der Bahn zeitweise um etwa 22 % unter denen des Güterfernverkehrs lagen (BVerfGE 38, 61 [93 f.].
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Der Schutz zugelassener Güterfernverkehrsunternehmer gegen die Konkurrenz neuer Unternehmer könne den Eingriff in das Recht der freien Berufswahl nicht rechtfertigen (BVerfGE 7, 377 [408]; 11, 168 [188 f.]).Die Beschränkung des Zugangs zum Güterfernverkehr durch Festsetzung von Höchstzahlen der in diesem Verkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge stellt einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl dar (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 ff.] - Apotheke).
Die Festsetzung von Höchstzahlen stellt eine objektive Bedingung für die Berufszulassung auf (BVerfGE 7, 377 [407 f.]).
Die Festsetzung von Höchstzahlen stellt eine objektive Bedingung für die Berufszulassung auf (BVerfGE 7, 377 [407 f.]) Auch vor dem, der alle subjektiven Voraussetzungen für die Betätigung im Beruf erfüllt, errichtet sie eine Schranke, die er eigener Kraft nicht überwinden kann.
Daß die Kontingentierung des Güterfernverkehrs den Güterverkehr der Bahn gegen Verkehrsverluste schützen soll, ist vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach (BVerfGE 16, 147 [169] und 38, 61 [87]) festgestellt worden und in den beteiligten Kreisen unbestritten; daß sie zugleich als Konkurrenzschutz für die zum Güterfernverkehr zugelassenen, also bereits im Beruf tätigen Unternehmer wirkt, ist eine nicht vermeidbare Nebenwirkung des Gesetzes (BVerfGE 7, 377 [408]; 11, 168 [189]).
Wenn sonach der Schutz der Deutschen Bundesbahn einen hinreichenden Grund für eine objektive Zulassungssperre abgeben kann, so genügt es in Anbetracht der Schwere des Eingriffs doch nicht, daß dieses Ziel und dieser Zweck der gesetzlichen Regelung nur allgemein und schlagwortartig bezeichnet werden (BVerfGE 7, 377 [411 f.]).
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Unter diesen Umständen kann das Bundesverfassungsgericht schon im Hinblick auf die besondere Bedeutung des hier in Rede stehenden Gemeinschaftsgutes (Leben und Gesundheit der Bürger) dem Gesetzgeber nicht in den Weg treten, wenn er bestrebt ist, auch künftigen nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegenden Gefahren rechtzeitig vorzubeugen; er darf berücksichtigen, daß es unter Umständen nicht möglich ist, Gegenvorkehrungen erst nach Eintritt einer akuten Gefahr einzuleiten (BVerfGE 25, 1 [17] - Mühlengesetz; 30, 250 [262 f.] - Absicherungsgesetz; 30, 292 [317] - Mineralölbevorratung).Das vom Gesetzgeber eingesetzte Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfGE 30, 292 [316]).
Das Bundesverfassungsgericht kann sich darauf beschränken, die von den Beschwerdeführern aufgezeigten und die sonst in Fachkreisen diskutierten Alternativen darauf zu prüfen, ob sie den erstrebten Zweck in einfacherer, gleich wirksamer, aber die Grundrechte weniger fühlbar einschränkender Weise erreichen könnten (BVerfGE 25, 1 [18]; 30, 292 [316]).
Lassen sich indessen abgrenzbare Gruppen typischer Beförderungsfälle ermitteln, für die die Festsetzung von Höchstzahlen nicht erforderlich ist, weil bei freier Entwicklung weder nachteilige Rückwirkungen für den Wagenladungsverkehr der Bahn noch besondere Gefahren für die Verkehrssicherheit zu befürchten sind, so schränkt die Kontingentierung in solchen Teilbereichen die Berufsfreiheit unzulässig ein (vgl. BVerfGE 30, 292 [327] - Mineralölbevorratung).
Je empfindlicher die Berufsfreiheit beeinträchtigt wird, desto stärker müssen die Interessen des Gemeinwohls sein, denen diese Regelung zu dienen bestimmt ist (BVerfGE 30, 292 [316 f.]).
- BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55
Taxi-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
"Allgemeine Interessen des Verkehrs" könnten die Kontingentierung nicht begründen, denn es genüge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 168 [185]) nicht, in allgemein gehaltenen Ausführungen bei jeder Lockerung der objektiven Zulassungsvoraussetzungen "Unordnung" oder "ruinöse Auswirkungen" auf dem Gesamtgebiet des Verkehrs vorauszusagen, ohne daß die kausalen Zusammenhänge im einzelnen ersichtlich wären.Der Schutz zugelassener Güterfernverkehrsunternehmer gegen die Konkurrenz neuer Unternehmer könne den Eingriff in das Recht der freien Berufswahl nicht rechtfertigen (BVerfGE 7, 377 [408]; 11, 168 [188 f.]).
Das Bundesverfassungsgericht habe schon in der Entscheidung zu § 9 des Personenbeförderungsgesetzes (BVerfGE 11, 168 ) und ferner in den Entscheidungen über die erhöhte Besteuerung des Werkfernverkehrs (BVerfGE 16, 147 ) und über die Straßengüterverkehrsteuer (BVerfGE 38, 61 ) anerkannt, daß der Deutschen Bundesbahn im Rahmen des Verkehrswesens überragende Bedeutung zukomme und daß ihr Bestand und ihre höchstmögliche Wirtschaftlichkeit aus allgemeinen staatspolitischen sowie aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen gesichert werden müßten.
Daß in der Erhaltung des Bestandes, der Funktionsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Deutschen Bundesbahn ein Gemeinschaftsgut von dieser Bedeutung zu erblicken ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 11, 168 [184];16, 147 [169]; 38, 61 [87ff.]).
Daß die Kontingentierung des Güterfernverkehrs den Güterverkehr der Bahn gegen Verkehrsverluste schützen soll, ist vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach (BVerfGE 16, 147 [169] und 38, 61 [87]) festgestellt worden und in den beteiligten Kreisen unbestritten; daß sie zugleich als Konkurrenzschutz für die zum Güterfernverkehr zugelassenen, also bereits im Beruf tätigen Unternehmer wirkt, ist eine nicht vermeidbare Nebenwirkung des Gesetzes (BVerfGE 7, 377 [408]; 11, 168 [189]).
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Unter diesen Umständen kann das Bundesverfassungsgericht schon im Hinblick auf die besondere Bedeutung des hier in Rede stehenden Gemeinschaftsgutes (Leben und Gesundheit der Bürger) dem Gesetzgeber nicht in den Weg treten, wenn er bestrebt ist, auch künftigen nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegenden Gefahren rechtzeitig vorzubeugen; er darf berücksichtigen, daß es unter Umständen nicht möglich ist, Gegenvorkehrungen erst nach Eintritt einer akuten Gefahr einzuleiten (BVerfGE 25, 1 [17] - Mühlengesetz; 30, 250 [262 f.] - Absicherungsgesetz; 30, 292 [317] - Mineralölbevorratung).Das Bundesverfassungsgericht kann sich darauf beschränken, die von den Beschwerdeführern aufgezeigten und die sonst in Fachkreisen diskutierten Alternativen darauf zu prüfen, ob sie den erstrebten Zweck in einfacherer, gleich wirksamer, aber die Grundrechte weniger fühlbar einschränkender Weise erreichen könnten (BVerfGE 25, 1 [18]; 30, 292 [316]).
Das Ergebnis dieser Prüfung ist, daß keiner der Alternativvorschläge diese Voraussetzungen so eindeutig erfüllt, daß ein Gericht in der Lage wäre auszusprechen, der Gesetzgeber habe dieses Mittel anstatt des von ihm gewählten einzusetzen (vgl. dazu BVerfGE 25, 1 [19 f.]).
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Unter diesen Umständen kann das Bundesverfassungsgericht schon im Hinblick auf die besondere Bedeutung des hier in Rede stehenden Gemeinschaftsgutes (Leben und Gesundheit der Bürger) dem Gesetzgeber nicht in den Weg treten, wenn er bestrebt ist, auch künftigen nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegenden Gefahren rechtzeitig vorzubeugen; er darf berücksichtigen, daß es unter Umständen nicht möglich ist, Gegenvorkehrungen erst nach Eintritt einer akuten Gefahr einzuleiten (BVerfGE 25, 1 [17] - Mühlengesetz; 30, 250 [262 f.] - Absicherungsgesetz; 30, 292 [317] - Mineralölbevorratung).Im übrigen ist die Eignung bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen zurückhaltend zu prüfen (BVerfGE 30, 250 [263] - Absicherungsgesetz; 39, 210 [230 f.] - Mühlenstrukturgesetz); es genügt, daß jedenfalls auch die Deutsche Bundesbahn von der Maßnahme Nutzen hat.
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Maßgebend ist der Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist (BVerfGE 8, 274 [307]; ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BVerfGE 38, 348 [357 f.] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Maßgebend ist der Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist (BVerfGE 8, 274 [307]; ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt BVerfGE 38, 348 [357 f.] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73
Mühlenstrukturgesetz
Auszug aus BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Im übrigen ist die Eignung bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen zurückhaltend zu prüfen (BVerfGE 30, 250 [263] - Absicherungsgesetz; 39, 210 [230 f.] - Mühlenstrukturgesetz); es genügt, daß jedenfalls auch die Deutsche Bundesbahn von der Maßnahme Nutzen hat. - BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59
Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und …
- BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.02.1964 - VII C 119.61
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Höchstzahlen für Genehmigungen zum …
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Hierbei müssen die Interessen des Gemeinwohls umso gewichtiger sein, je empfindlicher der Einzelne in seiner Freiheit beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 36, 47 ; 40, 196 ; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. III/2, 1994, S. 790). - BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20
Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem …
Die Interessen des Gemeinwohls müssen umso gewichtiger sein, je empfindlicher der Einzelne in seiner Freiheit beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 36, 47 ; 40, 196 ; 153, 182 ). - BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Demgemäß hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn auch im Zusammenhang anderer Fragestellungen, bei der Beurteilung von Prognosen des Gesetzgebers differenzierte Maßstäbe zugrunde gelegt, die von einer Evidenzkontrolle (etwa BVerfGE 36, 1 (17) - Grundvertrag; 37, 1 (20) - Stabilisierungsfonds; 40, 196 (223) - Güterkraftverkehrsgesetz) über eine Vertretbarkeitskontrolle (etwa BVerfGE 25, 1 (12 f., 17) - Mühlengesetz; 30, 250 (263) - Absicherungsgesetz; 39, 210 (225 f.) - Mühlenstrukturgesetz) bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (etwa BVerfGE 7, 377 (415) - Apotheken; 11, 30 (45) - Kassenärzte; 17, 269 (276 ff.) - Arzneimittelgesetz; 39, 1 (46, 51 ff.) - § 218 StGB; 45, 187 (238) - Lebenslange Freiheitsstrafe).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Um dem Übermaßverbot zu genügen, müssen hierbei die Interessen des Gemeinwohls umso gewichtiger sein, je empfindlicher die Einzelnen in ihrer Freiheit beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 36, 47 ; 40, 196 ; stRspr). - BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Um dem Übermaßverbot zu genügen, müssen hierbei die Interessen des Gemeinwohls umso gewichtiger sein, je empfindlicher die Einzelnen in ihrer Freiheit beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 36, 47 ; 40, 196 ; stRspr). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ). - BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
Daher können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Regelungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ). - BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
Da es dabei um die methodisch unsichere Abschätzung zukünftiger Entwicklungen geht, darf man freilich kein Tauglichkeitsoptimum verlangen; es genügt vielmehr, wenn mit Hilfe des Gesetzes der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 33, 171 ; 39, 210 ; 40, 196 ; 63, 88 ; 67, 157 ; 78, 38 ; 81, 156 ; zum Genügen eines geringeren Eignungsgrads vgl. BVerfGE 7, 377 ; 13, 97 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Betrieb und dem Besuch öffentlicher Spielbanken verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ). - BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
Dies gilt entsprechend für die Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele (vgl. BVerfGE 25, 1 (18 ff.); 30, 250 (262 f.); 39, 210 (230 f.); 40, 196 (223); 61, 291 (313 f.) m.w.N.).c) Das zur Verwirklichung der gesetzgeberischen Ziele eingesetzte Mittel des Verbotes ist geeignet, die angestrebten Zwecke zu fördern, insbesondere die Bekämpfung illegaler Leiharbeit wirksamer zu gestalten (vgl. BVerfGE 30, 292 (316)) und eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern oder einzudämmen (vgl. BVerfGE 40, 196 (222 f.)).
Das Bundesverfassungsgericht kann sich darauf beschränken, die von den beschwerdeführenden Verleihern aufgezeigten oder sonst in Fachkreisen diskutierten Alternativen darauf zu prüfen, ob sie den erstrebten Zweck in einfacherer, gleich wirksamer, aber die Grundrechte weniger fühlbar einschränken der Weise erreichen könnten (vgl. BVerfGE 40, 196 (223) m.w.N.).
Da nach seiner jedenfalls vertretbaren Einschätzung im Baugewerbe erhebliche Störungen bereits eingetreten waren, konnte der Gesetzgeber schon im Hinblick auf die Bedeutung der gefährdeten Gemeinschaftsgüter nicht darauf verwiesen werden, vor Ergreifung geeigneter strengerer Mittel den ungewissen Erfolg milderer Mittel abzuwarten (vgl. BVerfGE 21, 150 (158); 25, 1 (17); 40, 196 (222)), zumal er bereits mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seinen Änderungen vor Inkrafttreten des Verbotes ohne durchgreifenden Erfolg versucht hatte, den nach der Freigabe gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung im Jahre 1967 aufgetretenen akuten Gefahren und Störungen zu begegnen.
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
- BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05
Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche …
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch …
- BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81
Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87
Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl - …
- BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12
Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 …
- BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12
Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche …
- BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89
Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur …
- BFH, 10.08.1989 - X R 176/87
Güterfernverkehrsgenehmigungen sind selbständig bewertbare immaterielle …
- BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74
Güterfernverkehrsgenehmigungen - Auswahl der Bewerber - Auswahlerwägungen - …
- BFH, 22.03.1989 - II R 15/86
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Güterfernverkehrsgenehmigung - …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10
Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das …
- BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen
- BVerwG, 18.09.1981 - 7 C 29.80
Verfassungsrecht - Beförderung von Schaumstoff - Lkw - Nutzlast - Kontigentierung …
- BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94
Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07
Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05
Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports …
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des …
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2052/06
Sportwetten-Monopol des Landes ist europarechtswidrig
- BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95
Befugnisse eines Steuerberaters als Verfahrensbevollmächtigter
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
Glücksspiel: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner …
- VGH Hessen, 04.03.2010 - 8 A 265/09
SOG HE § 43 a ist sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit der Verfassung des …
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09
Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 203.07
Glücksspielrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagung der Vermittlung …
- BFH, 10.08.1989 - X R 177/87
Immaterielle Wirtschaftsgüter - Selbständige Bewertung - …
- BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 15.85
Vereinfachtes Verfahren - Güterfernverkehrsgenehmigung - Nebenbestimmung - …
- BFH, 10.05.1990 - IV R 41/89
Anforderungen an den Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter
- BVerwG, 07.06.1984 - 7 B 181.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Genehmigung für den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 1 S 81.08
Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität von GlüStVtr BE und …
- BFH, 23.10.2006 - VII B 248/05
Vernichtung beschlagnahmter Zigaretten keine Beweisvereitelung
- BFH, 03.10.1989 - VIII R 142/84
Die Veräußerung von Fernverkehrsgenehmigungen in engem zeitlichen und sachlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 1 S 70.08
Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und der …
- BFH, 01.03.1994 - IV B 6/93
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 FGO )
- VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20
Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - 1 S 99.08
Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner Ausführungsgesetzes …
- BFH, 23.06.1978 - III R 22/76
Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirtschaftlicher Vorteil - Immaterielles …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 1 S 207.08
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG Aachen, 08.09.2009 - 2 K 993/08
Unterfallen von Taxikonzessionen bzw. personenbezogenen, öffentlich-rechtlichen …
- VG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 K 5215/05
Keine Genehmigung für Lotterie "Unsere Welt"
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 55.09
Sportwetten; Vermittlung an Internetanbieter in Malta; Untersagungsverfügung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 63.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- BSG, 09.12.1976 - 2 RU 5/76
Versicherungsschütz - Fahrschüler - Zuständiger Versicherungsträger
- VG Stuttgart, 14.10.2016 - 8 K 246/16
Übertragung einer von mehreren Taxigenehmigungen eines Unternehmens und deren …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 64.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08
Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - 1 S 3.08
- VG Braunschweig, 18.09.2006 - 6 B 176/06
Anforderungen an die Übertragung eines Taxiunternehmens; Unzuverlässigkeit des …
- BVerfG, 07.03.1994 - 1 BvR 2158/93
Verfassungsmäßigkeit der Zuzahlungspflicht beim Kauf von Arzneimitteln
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 33.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 61.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08
Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 1 S 206.08
Vereinbarkeit des GlüStVtr BE 2007 und des GlüStVtrAG BE 2007 mit dem Grundgesetz …
- VG Hamburg, 08.02.2022 - 7 E 334/22
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Schankwirtschaft gegen die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 1 S 26.09
Sportwetten; Tipomat; Aufstellen eines Terminals für Internetwetten; …
- BVerwG, 07.10.1987 - 7 B 115.87
Zulässigkeit der Verknüpfung einer Güterfernverkehrsgenehmigung für ein …
- BVerwG, 03.11.1976 - VII C 47.74
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Einheit mehrerer Genehmigungsträger im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 1 S 236.08
Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und zugehörigem Berliner …
- VG Mainz, 22.03.2010 - 6 K 1135/08
Aktion Mensch - Keine Losbestellung per Internet
- VG Arnsberg, 14.02.2007 - 7 L 25/07
Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige …
- BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 40/90
Verfassungsmäßigkeit des § 99 Abs. 1 Nr. 1 GüKG - Begriff des "Umzugsguts"
- BVerwG, 14.10.1981 - 7 B 106.80
Kontingentierung von Genehmigungen für die Beförderung von Stahldeckenträgern - …
- VG Koblenz, 08.07.2003 - 6 K 3211/02
- OVG Niedersachsen, 03.06.1991 - 7 L 43/89
Vergabe von Güterfernverkehrsgenehmigungen; Auswahlkriterien; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1985 - 4 A 131/85
- BFH, 13.03.1991 - X R 81/89
Berücksichtigung der Weiterführung eines Unternehmens als Wirtschaftsgut nach dem …
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 10 S 2039/82
Güterfernverkehr - Voraussetzungen für Genehmigungserteilung - "abgrenzbarer …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.1980 - X 1710/79